1. Programminhalt
Der GameChanger verpflichtet sich OLIVER im Rahmen eines Markenbotschafterprogramms durch Social-Media-Aktivitäten und Mitwirkung an Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Ziel ist die Steigerung der Markenbekanntheit sowie die positive Darstellung der Produkte/Dienstleistungen des Unternehmens.
2. Laufzeit und Kündigung
- Das GameChanger Programm läuft 12 Monate
- Nach 12 Monaten verlängert sich das Programm um weitere 12 Monate, solange sich keiner der beiden Parteien für die Beendigung des Programms entscheidet.
- Das Programm kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Programmende schriftlich beendet werden.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Leistungen des Markenbotschafters
Der GameChanger überlässt OLIVER seinen Namen und sein Bild während der Laufzeit des Programms zum Zweck der kommerziellen Nutzung, d.h. für den Vertrieb von OLIVER- Produkten und für alle Aktivitäten und Artikel sowie für alle damit verbundenen Aktivitäten und Veranstaltungen (Ausnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung durch OLIVER zulässig). OLIVER darf den Namen ganz oder teilweise sowie in jeglicher Zusammensetzung (Foto und Film) für Werbezwecke und soziale Medien während der Laufzeit des Programms verwenden.
- Der GameChanger verpflichtet sich zu folgenden regelmäßigen Aktivitäten:
- Monatlich mindestens 2 Beiträge (Posts/Reels/Videos) auf den eigenen Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, TikTok, YouTube), in denen Produkte oder die Marke OLIVER sichtbar wird und OLIVER authentisch und markengerecht dargestellt wird.
- Verlinkung des Unternehmensaccounts in den jeweiligen Beiträgen.
- Verwendung der durch das Unternehmen bereitgestellten Hashtags und Markenbotschaften.
- Teilnahme an Online-/Offline-Kampagnen pro Vertragslaufzeit, z. B. Gewinnspiele, Live-Events, Produkteinführungen, sofern von OLIVER gewünscht
- Auf Wunsch: Bereitstellung von Bild-/Videomaterial zur unternehmensseitigen Verwendung.
- Der GameChanger kommentiert, liked und teilt Unternehmensinhalte von OLIVER auf den unterschiedlichen Social-Media-Kanälen in positivem Sinne von OLIVER.
2. Die Inhalte müssen mit den Markenwerten des Unternehmens übereinstimmen und dürfen nicht irreführend oder wettbewerbswidrig sein.
3. Vor Veröffentlichung kann das Unternehmen Inhalte zur Freigabe anfordern.
4. Mitwirkung im Marketing
- Der GameChanger verpflichtet sich, an folgenden Maßnahmen mitzuwirken:
- Teilnahme an Marketingkampagnen (z. B. Fotoshootings, Videodrehs, Interviews).
- Bereitstellung eines persönlichen Statements oder Testimonial Textes für Werbezwecke.
- Unterstützung bei Produktfeedback zur Weiterentwicklung des Angebots.
2. OLIVER ist berechtigt, Inhalte des GameChanger für eigene Marketingzwecke (Website, Social Media, Newsletter, Print etc.) zu nutzen.
5. Nutzen des Markenbotschafters
- Der GameChanger erhält einen Rabattcode von 50%, mit dem er im OLIVER Shop einkaufen kann. Die Produktkategorie Bälle ist hiervon ausgeschlossen.
- Folgendes Grundpaket muss vom GameChanger abgenommen werden: 1 Schläger, 1 T-Shirt, 1 Short, 1 Paar Socken, 1 Paar Schuhe, 1 Tasche/Rucksack
- Der Rabattcode ist auf ein Einkaufsvolumen von 1.500 Euro p.a. gedeckelt. Darüber hinaus gehende Einkäufe müssen mit OLIVER abgestimmt werden.
6. Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
- Diese Pflicht gilt auch weiterhin nach Beendigung des Programms.
7. Rechte an Inhalten
- Der GameChanger überträgt dem Unternehmen das einfache Nutzungsrecht an den im Rahmen dieses Programms erstellten Inhalten für Marketing- und PR-Zwecke.
- Eine Bearbeitung der Inhalte durch das Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des GameChangers.
8. Datenschutzerklärung
Im Rahmen unseres GameChanger Programms erheben, verarbeiten und nutzen wir personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen (wie Name, E-Mail-Adresse, Social-Media-Profile, Bankverbindung und ggf. weitere zur Abwicklung des Programms notwendige Informationen) ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Verwaltung des Programms und zur Kommunikation.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Durchführung des Programms). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Die Daten werden für die Dauer der Teilnahme am GameChanger Programm und im Anschluss gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Teilnehmende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Heidelberg.